Die Frage ist berechtigt und sie wird selten ehrlich beantwortet. Deshalb hier die Zahlen, an denen Sie sich orientieren können — unabhängig davon, wen Sie am Ende beauftragen.
Die üblichen Preisrahmen
Für das Kölner Stadtgebiet und vergleichbare Großstädte gelten 2026 etwa folgende Spannen. Sie enthalten jeweils die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets und die Mehrwertsteuer.
| Leistung | Üblicher Rahmen tagsüber |
|---|---|
| Tür zugefallen, Schnappschloss | 50–100 € |
| Tür abgeschlossen, verriegelt | 90–160 € |
| Abgebrochenen Schlüssel entfernen | 60–110 € |
| Schließzylinder tauschen, Standard | 70–140 € |
| Schloss komplett wechseln | 100–200 € |
| Notverschluss nach Einbruch | 90–180 € |
Dazu kommen Zuschläge, die üblich und zulässig sind: 30 bis 50 Euro für Einsätze zwischen 22 und 8 Uhr, derselbe Rahmen an Sonn- und Feiertagen. Außerhalb des Stadtgebiets eine Kilometerpauschale, meist zwischen 0,50 und 1,00 Euro.
Warum die Spanne so breit ist
Nicht aus Willkür, sondern weil der Aufwand tatsächlich stark schwankt. Eine zugefallene Wohnungstür mit Schnappschloss ist in drei Minuten offen. Eine Haustür mit Mehrfachverriegelung und Sicherheitszylinder kann eine halbe Stunde dauern und verlangt anderes Werkzeug. Wer für beides denselben Preis aufruft, hat entweder den günstigeren Fall überteuert oder den teureren unterkalkuliert — und holt sich die Differenz dann vor Ort.
Deshalb ist nicht der niedrigste Preis das gute Zeichen, sondern der differenzierte: Ein Betrieb, der am Telefon nachfragt, bevor er einen Betrag nennt, rechnet danach nicht nach.
Ab wann es unseriös wird
Es gibt keine gesetzliche Preisobergrenze. Aber es gibt die Grenze zur Sittenwidrigkeit: Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen — als Faustregel wird oft das Doppelte des üblichen Preises genannt. Wer für eine zugefallene Tür nachts 600 Euro verlangt, bewegt sich in diesem Bereich. Kommt ausgenutzte Zwangslage hinzu, kann zusätzlich § 291 StGB einschlägig sein.
Praktisch heißt das: Eine Rechnung über 500 oder 800 Euro für eine einfache Türöffnung müssen Sie nicht widerspruchslos hinnehmen. Wie Sie dann vorgehen, steht in unserem Beitrag zur überhöhten Rechnung.
Die drei Fragen, die den Preis klären
Stellen Sie sie am Telefon, bevor Sie zusagen. Die Antworten sagen Ihnen mehr über den Betrieb als jede Bewertung:
- Was kostet es in meinem Fall — mit allen Zuschlägen? Ein Betrag, keine Spanne, kein „kommt drauf an”.
- Was passiert, wenn es vor Ort anders ist als beschrieben? Die richtige Antwort: Wir halten an und sprechen mit Ihnen, bevor wir weiterarbeiten.
- Kann ich mit Karte oder auf Rechnung zahlen? Bargeldzwang ist das deutlichste einzelne Warnzeichen der Branche.
Was in einem seriösen Preis enthalten ist
Anfahrt, Arbeitszeit und bei einer zerstörungsfreien Öffnung auch das Werkzeug. Material — ein neuer Zylinder etwa — kommt hinzu, muss aber vor dem Einbau genannt und gezeigt werden. Nicht enthalten und auch nicht zulässig sind Pauschalen für Stockwerk, Wartezeit oder „Spezialwerkzeug”: Das Werkzeug ist das Handwerk, nicht ein Zusatzposten.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall helfen Verbraucherzentrale oder Rechtsanwältin weiter.