Der Monteur ist fertig, und auf der Rechnung steht ein Betrag, der mit dem Telefonat nichts mehr zu tun hat. Die schlechte Nachricht: An der Wohnungstür werden Sie das nicht klären. Die gute: Sie müssen es dort auch nicht.
Schritt 1 — Die Situation beenden, ohne Rechte aufzugeben
Streit im Hausflur bringt nichts und kann gefährlich werden. Wenn Sie zahlen müssen, um die Sache zu beenden, dann unter Vorbehalt. Schreiben Sie handschriftlich auf Ihr Exemplar der Rechnung:
Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung.
Lassen Sie es möglichst gegenzeichnen. Fotografieren Sie den Beleg sofort. Ohne diesen Zusatz kann eine vorbehaltlose Zahlung als Anerkenntnis der Forderung gewertet werden — das macht die Rückforderung erheblich schwerer.
Zahlen Sie nicht in bar, wenn es sich vermeiden lässt. Eine Kartenzahlung oder Überweisung ist nachweisbar und bei Betrug unter Umständen rückholbar.
Verlangen Sie eine ordentliche Rechnung mit vollständigem Firmennamen, ladungsfähiger Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und aufgeschlüsselten Einzelposten. Fehlen diese Angaben, ist das ein eigenes Problem des Betriebs — und für Sie ein starkes Argument.
Schritt 2 — Prüfen, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist
Zwei Ansatzpunkte sind in der Praxis entscheidend.
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis und kommt ein verwerfliches Verhalten hinzu — etwa das bewusste Ausnutzen Ihrer Zwangslage —, kann der Vertrag nichtig sein. Als grobe Orientierung wird häufig das Doppelte des üblichen Preises genannt. Sechs hundert Euro für eine nachts zugefallene Tür liegen in diesem Bereich. Kommt die Ausnutzung einer Zwangslage hinzu, kann zusätzlich der Straftatbestand des Wuchers nach § 291 StGB erfüllt sein.
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, können Verbraucher binnen vierzehn Tagen widerrufen. Für dringende Reparaturarbeiten, zu denen Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen haben, gilt eine Ausnahme. Diese Ausnahme ist aber eng: Sie erfasst die ausdrücklich verlangte Leistung — die Türöffnung —, nicht aber zusätzlich verkaufte Teile oder Arbeiten, die Sie nicht angefordert haben. Der mitverkaufte Sicherheitszylinder fällt typischerweise nicht darunter. Und: Wurde über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist erheblich.
Schritt 3 — Schriftlich zurückfordern
Setzen Sie ein Schreiben auf, per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Hinein gehören:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Einsatzes, Rechnungsnummer
- Was am Telefon vereinbart wurde und was berechnet wurde
- Der ortsübliche Preis für diese Leistung, mit Quelle
- Eine konkrete Frist, meist vierzehn Tage
- Der geforderte Betrag und Ihre Bankverbindung
- Der Hinweis, dass Sie unter Vorbehalt gezahlt haben
Schritt 4 — Wenn nichts zurückkommt
- Verbraucherzentrale: prüft den Fall und schreibt im Bedarfsfall selbst an.
- Handwerkskammer: zuständig, wenn der Betrieb in der Handwerksrolle steht.
- Polizei: bei Verdacht auf Wucher, Betrug oder Nötigung. Eine Anzeige ist kein Zivilverfahren, hilft aber der Strafverfolgung und oft auch anderen Betroffenen.
- Rechtsschutzversicherung: viele Policen decken diesen Fall.
Was Sie von Anfang an dokumentieren sollten
Notieren Sie Uhrzeit des Anrufs, die genannte Nummer und den am Telefon genannten Preis. Fotografieren Sie Fahrzeug und Kennzeichen, die Tür vor und nach der Arbeit sowie die Rechnung. Wenn jemand dabei war: Name notieren.
Das klingt nach viel für einen Moment, in dem man ohnehin schon genervt ist. Es ist aber der Unterschied zwischen einer Rückforderung, die Aussicht hat, und einem Ärger, den man abhakt.
Dieser Beitrag gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.